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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

  • Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Photolanagraphy» (Lana Hilpert) und Ihnen als Auftrag gebende Person erreicht werden
     

Definition

  • Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

  • Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

  • Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

  • Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

  • Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CDROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
     

Terminvereinbarung

  • Durch das Absenden einer Bestellung und/oder Terminvereinbarung per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung / einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der per Email oder telefonisch definierte Termin für Fotoshootings ist verbindlich und kann nur vom Anbieter verschoben oder aufgehoben werden.

  • Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden die Aufwendungen in Rechnung zu stellen:

    • Absage aufgrund von persönlichen Gründen werden bis 48 Stunden vor dem Termin mit 25% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt. Absagen am Shootingtag werden mit 50% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

    • Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen werden bis 48 Stunden vor dem Termin mit 10% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt. Absagen am Shootingtag werden mit 25% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

    • Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft.
       

Verzögerung

  • Bei Verzögerungen am Shootingtermin die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden diese von der vereinbarten Shooting-Zeit abgezogen. Das Shooting wird nicht verlängert oder ein zweiten Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden auch keine Kosten aufgrund der Verzögerung rückerstattet.
     

Honorar

  • Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet.

  • Das Honorar muss vor dem Shootingtermin überwiesen werden. Erst dann gilt der vereinbarte Termin als gesichert. Dazu wird dem Kunden eine Rechnung als PDF (auf Wunsch per Post) ausgestellt. Nach Absprache mit dem Fotografen, kann auch eine andere Zahlungsmethode gewählt werden.

  • Werden zusätzlich Fotos bestellt wird dafür eine erneute Rechnung ausgestellt. Erst nach Geldeingang werden die Fotos fertig bearbeitet und dem Kunden zugesendet.

  • Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

  • Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

  • Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Fotomaterial nicht verwendet wird.
     

Mahnung

  • Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:

    • 1. Mahnung: keine Kosten

    • 2. Mahnung: 10€

    • 3. Mahnung: 15€ und Übernahme der Kosten für das Versenden eines eingeschriebenen Briefes

  • Sollte die Rechnung nach der 3. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung.
     

Nutzungsrecht/Bildrecht des Kunden

  • Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

  • Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.

  • Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

  • Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

  • Veränderungen des Fotomaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.

  • Das Fotomaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.


  • Falls speziell für den Internetauftritt vorgesehene Fotos überreicht wurden, dürfen aus-

    schließlich diese dafür verwendet werden. Im unmittelbarer Bezug zum Foto ist der Name des Fotografen anzubringen. Eine Verlinkung zu Website (photolanagraphy.com) oder sozialen Netzwerken (Facebook: photolanagraphy oder Instagram: @photo.lana.graphy) ist zwingend notwendig.

  • Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.


Nutzungsrecht/Bildrecht des Fotografen

  • Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in der keine Person gezeigt wird in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben.
     

Referenzen

  • Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
     

Leistung des Fotografen

  • Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Komposition zu.

  • Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.) seiner Wahl einsetzen.

  • Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

  • Analog und digital hergestellte Fotos, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Fotomaterial.

  • Bei «nicht Gefallen» der Fotos wird kein Honorar zurück erstattet.

  • Reklamationen die Qualität oder Zustand des Fotomaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Fotomaterial als genehmigt.
     

Rechte und Pflichten des Kunden

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

  • Es obliegt dem Kund die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Fotomaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
     

Haftung

  • Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

  • Die Haftungsbeschränkung (gemäß Ziffer XII 1.) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.

  • Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Fotomaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

  • Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.

  • Bei Personen-, Tier- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.

  • Der Kunde und Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden die durch das Tier verursacht wurden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

  • Werden ausgeliehene Gegenstände (z.B. Handy, Halfter, Halsbänder, Leinen) vom Fotografen durch den Kunde oder das Tier beschädigt oder zerstört, so muss der Kunde für die Neubeschaffung aufkommen.
     

Gesundheit des Tieres

  • Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie 25% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.
     

Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschließlich materielles deutsches Recht anwendbar.

  • Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

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